Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1360/18

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 30.8.2018 wird geändert. Die aufschiebende Wirkung der bei dem Verwaltungsgericht Münster anhängigen Klage - 2 K 7095/17 - gegen die Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 30.10.2017 (Aktenzeichen: 63-01008/2016) wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge jeweils zur Hälfte; ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 5.000 Euro festgesetzt.


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