Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1324/16

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Beklagte wird unter entsprechender Änderung des Bescheides vom 18. März 2014 und des Widerspruchsbescheides vom 5. Februar 2015 verpflichtet, dem Kläger für die Zeit vom 19. Februar 2014 bis zum 31. Mai 2014 die Bezüge weiter zu gewähren, die ihm am 17. Februar 2014 zustanden.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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