Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 623/17

Tenor

1. Die Berufung wird auf Antrag des Beklagten zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht der Klage stattgegeben hat.

2. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird auf seine Kosten abgelehnt.

3. Der Streitwert wird für das von dem Kläger betriebene Zulassungsverfahren auf 12,35 Euro festgesetzt.


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