Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 4738/18.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt I.        aus X.         wird abgelehnt.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 29. Oktober 2018 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungs-verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.