Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 973/18

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 15. Juni 2018 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 30.000 Euro festgesetzt.


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