Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 E 939/18.A

Tenor

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. September 2018 wird verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht erstattungsfähig.


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