Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 104/19

Tenor

Die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen die Senatsbeschlüsse vom 18.12.2018 – 4 E 666/18 – und 14.1.2019 – 4 E 3/19 – wird zurückgewiesen.


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