Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 346/19

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 792,02 Euro und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren ebenfalls auf diesen Betrag festgesetzt.


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