Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 2555/17

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

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