Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1850/18

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. Dezember 2018, soweit er mit seinem stattgebenden Teil angegriffen ist, wie folgt geändert:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller Auskunft darüber zu erteilen,

  • 1. wann (Datum) sich der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Dr. Hans-Georg Maaßen im Laufe seiner Amtszeit mit jeweils welchen AfD-Abgeordneten getroffen hat,

  • 2. wo und auf wessen Initiative die Treffen jeweils stattfanden und wer von Seiten des BfV daran beteiligt war (ggf. Funktionsbezeichnung),

  • 3. ob und wenn ja bei welchen Treffen Personen oder Strömungen in der AfD ein Gegenstand des Gesprächs waren, insbes. auch die Person Björn Höcke,

  • 4. ob dem BfV zu den Treffen Vermerke vorliegen,

  • 5. welche Kontakte (Treffen, Telefongespräche, E-Mail- oder sonstige Korrespondenz) des BfV-Präsidenten es mit AfD-Parteichef Alexander Gauland wann (Datum), wo und auf wessen Initiative gegeben hat.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die Antragsgegnerin und der Antragsteller je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 € festgesetzt.


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