Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 E 132/19

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

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