Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 1343/18

Tenor

Der Nichtigkeitsantrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens.

Der Streitwert für das Wiederaufnahmeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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