Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2177/18

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 30.4.2018 wird zugelassen.

Die Verteilung der Kosten des Antragsverfahrens bleibt der Entscheidung über die Berufung vorbehalten.


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