Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 141/19

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird Ziffer 4 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 18.12.2018 geändert. Der Streitwert des erstinstanzlichen Verfahrens wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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