Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2864/17.A

Tenor

Auf den Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 16.10.2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zugelassen.


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