Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 3311/18.A

Tenor

1. Das Berufungszulassungsverfahren 19 A 3312/18.A des Klägers zu 2. wird mit dem Berufungszulassungsverfahren 19 A 3311/18.A der Klägerin zu 1. zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden und unter dem Aktenzeichen 19 A 3311/18.A fortgeführt.

2. Im verbundenen Verfahren 19 A 3311/18.A wird die Berufung zugelassen. Die Entscheidung über die Kosten des Antragsverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.


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