Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 B 47/19

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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