Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1986/19

Tenor

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seinen Antrag auf Zulassung der Berufung ablehnenden Beschluss des Senats vom 6.5.2019 – 4 A 2232/18 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.


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