Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 334/19

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Festsetzung des Streitwerts in Ziffer 4 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Münster vom 10.4.2019 wird verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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