Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 E 6/18

Tenor

Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Münster vom 5. Juli 2017 wird der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 25.125,-- Euro festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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