Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 530/19

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die vorläufige Festsetzung des Streitwerts durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 5.6.2019 wird verworfen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsge-bührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen