Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 816/19

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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