Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 193/18

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.


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