Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1331/19

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Vater der Antragstellerin trägt als vollmachtloser Vertreter die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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