Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 629/19

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30. April 2019 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses für das Verfahren in beiden Instanzen auf die Wertstufe bis 1.500,- EUR festgesetzt.


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