Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1091/16

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren sowie – unter entsprechender Änderung der Festsetzung durch das Verwaltungsgericht – für das Klageverfahren erster Instanz jeweils auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.


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