Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 607/19

Tenor

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8.7.2019 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8

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