Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 E 616/19

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Eilverfahren wird auf 2.500,00 Euro und für den mit Beschluss vom 17. Juli 2019 vorgeschlagenen gerichtlichen Vergleich auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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