Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 4800/18

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung für beide Rechtszüge auf jeweils 20.000 Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

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