Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 955/19

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


Gründe:

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inks">Die maßgeblichen Anforderungen an die Darlegung des Feststellungsinteresses, wenn es mit der Absicht, einen Schadensersatzprozess bei den Zivilgerichten führen zu wollen, begründet wird,

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