Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 632/19

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 30.000 Euro festgesetzt.


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