Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 E 856/17

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9. August 2017 wird geändert.

Der Streitwert wird für das Verfahren erster Instanz auf 11.216,62 € festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


Gründe:

1 2 3 4 5 class="absatzRechts">6 7 8 9 10

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