Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 3378/19

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 60.000,00 Euro festgesetzt.


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