Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 503/19

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 11.440,64 Euro festgesetzt.


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