Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 3726/18

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15.8.2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Zulassungsverfahren und das erstinstanzliche Verfahren nach der Verfahrensverbindung, für das gegen die Duldungsverfügung gerichtete erstinstanzliche Verfahren 3 K 8265/17 vor der Verfahrensverbindung sowie für das gegen den Kostenbescheid gerichtete erstinstanzliche Verfahren 3 K 9205/17 vor der Verfahrensverbindung jeweils auf die Wertstufe bis 500,00 EUR festgesetzt.


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