Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 72/20.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 20.11.2019 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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