Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 E 77/20

Tenor

Der Streitwert wird in Abänderung des angefochtenen Beschlusses für das erstinstanzliche Verfahren auf 1.544,10 € festgesetzt; die darüber hinausgehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen