Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 510/20

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.170,00 € festgesetzt.


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