Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 814/19

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 27. August 2019 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die weitere Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.


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