Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 2602/17

Tenor

1. Der Antrag wird als unzulässig verworfen.

    Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

2. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.


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