Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 B 765/20

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je ¼.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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