Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 845/19

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin und ihrer Prozessbevollmächtigten wird Ziffer 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 6.9.2019 geändert. Der Streitwert der erstinstanzlichen Verfahren wird für die Zeit vor der Verbindung für das Verfahren 3 K 309/19 auf 15.000,00 Euro und für das Verfahren 3 K 293/19 auf 22.500,00 Euro festgesetzt. Für die Zeit nach der Verbindung wird der Streitwert für das verbundene und unter dem Aktenzeichen 3 K 309/19 fortgeführte Verfahren auf 30.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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