Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1125/20

Tenor

Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den ihre Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 23.6.2020 ‒ 4 B 874/20 ‒ verwerfenden Beschluss vom 9.7.2020 ‒ 4 B 973/20 ‒ wird verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.


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