Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 1177/19.A

Tenor

Die Berufung wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Antragsverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.


1 2 3

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen