Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 E 634/20

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten der Beschwerdeverfahren. Im Beschwerdeverfahren 19 E 634/20 werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren 19 B 1112/20 wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen