Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 1087/20

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung für beide Rechtszüge auf jeweils 6.250 Euro festgesetzt.


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