Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 414/20

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.


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