Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 E 579/19

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das Verfahren erster Instanz wird auf 14.323,40 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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