Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 757/20

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 28.7.2020 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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