Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2607/20.A

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7

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